Arbeitssicherheit - Maschinensicherheit

Maschinensicherheit


Unterstützung bei der CE-Konformitätsbewertung

Zur Sicherstellung der CE-Konformität nach EG-Maschinenrichtlinie sind durch den Maschinenhersteller die wesentlichen Verfahrensschritte zur Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung und Dokumentation durchzuführen und zu nachzuweisen. 

Hierbei handelt es sich insbesondere um

  • die Beurteilung der von der Maschine ausgehenden Gefährdungen,
  • die Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Reduzierung der Gefährdungen,
  • die Erstellung einer Betriebsanleitung für die Maschine sowie
  • die Erstellung einer EG-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung
  • die Zusammenstellung der technischen Dokumentation

Entsprechende Unterstützung kann in allen Phasen des Konformitätsbewer-tungsprozesses angeboten werden.

Ihre wichtigsten Vorteile als Maschinenhersteller

  • Gesetzes- und Normenkonforme Umsetzung der Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie und der einschlägigen Sicherheitsnormen
  • Umfassende Dokumentation der durchgeführten Risikobewertungen und der daraus resultierenden Maßnahmen 
  • Dokumentation des Standes der Maschine zum Zeitpunkt der Ausliefung an den Kunden

Ihre wichtigsten Vorteile als Maschinenverwender

  • Sicherheitstechnische Prüfung der Maschine unter Berücksichtigung aller Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie und der entsprechenden aktuellen Sicherheitsnormen
  • Formelle Abnahme der Maschine erst nach der Beseitigung aller festgestellter Mängel und nach Vorliegen aller erforderlichen Dokumente
  • Unterstützung bei der CE-Konformitätsbewertung von Gesamtheiten von Maschinen (Maschinenanlagen)

Bewertung des Maschinenaltbestandes

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber (Maschinen- betreiber) die sicherheitstechnische Überprüfung und Bewertung der bereits im Unternehmen vorhandenen Maschinen (Altbebestand). 
Hierbei muss insbesondere geprüft werden, ob die Bestandsmaschinen die Anforderungen der Paragrafen 6, 8 und 9 genügen. 
Ansonsten sind entsprechende zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Bei der Beurteilung und Festlegung der Maßnahmen kann ebenfalls fachkundige Unterstützung angeboten werden.
 

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